Fristlose Kündigung

8 Jan

Upps. So nicht, entscheidet das Gericht.

Ein im öffentlichen Dienst beschäftigter, zu 70 Prozent in seiner Erwerbsfähigkeit geminderter Gärtner hatte ohne die Einwilligung seines Gesprächspartners ein Personalgespräch aufgezeichnet. Mit Zustimmung von Personalrat, Gesamtpersonalrat und Integrationsamt kündigte ihm sein Arbeitgeber daraufhin fristlos.

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